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   BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69   

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https://dejure.org/1969,2009
BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69 (https://dejure.org/1969,2009)
BFH, Entscheidung vom 16.12.1969 - VII R 59/69 (https://dejure.org/1969,2009)
BFH, Entscheidung vom 16. Dezember 1969 - VII R 59/69 (https://dejure.org/1969,2009)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Klage - Aussetzung der Vollziehung - Eingangsabgabenbescheid - Tarifierung - Aussetzungsverfahren - Zolltarifsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 98, 15
  • BStBl II 1970, 252
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.02.1967 - VII B 29/66

    Festsetzung des Streitwertes eines Verfahrens über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist der Streitwert für Anträge auf Aussetzung der Vollziehung auf 10 v. H. der nachgeforderten Abgaben festzusetzen (Entscheidung VII B 29/66 vom 6. Februar 1967, BFH 87, 410, BStBl III 1967, 121, BZBl 1967, 178).
  • BFH, 22.11.1968 - VII B 165/67

    Umfang der Sachaufklärung im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung

    Auszug aus BFH, 16.12.1969 - VII R 59/69
    Das Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung gemäß § 242 Abs. 2 AO und § 69 Abs. 2 FGO erfordert im Hinblick auf die vorläufige Natur des Rechtsschutzes vor Zwangsmaßnahmen der Verwaltung bis zur gerichtlichen Entscheidung über die Hauptsache nur eine summarische Prüfung (vgl. auch BFH VII B 165/67 vom 22. November 1968, BFH 94, 472).
  • BFH, 04.05.1993 - VII R 119/92

    Ohne Zulassung revisibles Urteil in Zolltarifsache - Ersatzlose Aufhebung einer

    Der Senat setzt sich mit der Beurteilung des Streitfalls als Zolltarifsache nicht in Widerspruch zu seinem Beschluß vom 22. Dezember 1969 VII R 29/68 (BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 253), in dem er eine wegen des Ablaufs der Rechtsbehelfsfrist vom FG in einer Zolltarifsache verweigerte Sachentscheidung nicht als Urteil in einer Zolltarifsache i.S. des § 116 Abs. 2 FGO angesehen hat.

    Kein Widerspruch besteht auch zu dem Senatsbeschluß vom 16. Dezember 1969 VII R 59/69 (BFHE 98, 15, BStBl II 1970, 252), wonach eine im Aussetzungsverfahren getroffene Tarifierungsentscheidung das FG-Urteil nicht zu einer Erkenntnis in Zolltarifsachen macht.

  • FG Niedersachsen, 21.06.1991 - VI 434/90

    Wirtschaftliche Organschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung; Wirtschaftliche

    Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn das herrschende Unternehmen die Leitung gegenüber mehreren beherrschten Unternehmen inne hat (vgl. BFH-Urteil vom 17.12.1969 I 252/64, BStBl II 1970, 252).
  • BFH, 07.04.1981 - VII R 96/80
    NV: Der Senat hält an den Beschluß vom 16.12.1969 VII R 59/69 fest, daß das Aussetzungsverfahren gemäß § 69 Abs. 2 FGO im Hinblick auf die vorläufige Natur des Rechtsschutzes nur eine summarische Prüfung erfordert und daß deshalb lediglich ernstliche Zweifel an einer bestimmten Tarifauffassung keine grundsätzliche Bedeutung mit der Folge haben können, daß es bei der Revision gegen die Ablehnung einer Aussetzung der Vollziehung in einer Zolltarifstreitigkeit auf die Streitwertgrenze nicht ankommt.3.
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